Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und für die Zulassung von privaten Fernseh- und Hörfunkangeboten in Sachsen und die Beaufsichtigung dieser Programme sowie der Inhalte privater Telemedienangebote im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bestimmungen für die Werbung und den Jugendmedienschutz, zuständig. Zu den Aufgaben der SLM gehören ferner die Förderung des privaten Rundfunks, von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz und die ergänzende kulturelle Filmförderung. Im Justiziariat ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle (40 Wochenstunden) zu besetzen: Referentin oder Referent (m/w/d) Aufgabenbereich Prüfung und Bewertung der Inhalte von Rundfunkprogrammen und Telemedien einschließlich Social-Media-Angeboten Bearbeiten des Aufgabenfeldes der Medienplattform- und Medienintermediärsregulierung sowie von Zulassungsangelegenheiten Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich Widerspruchsverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren im Aufgabengebiet Zusammenarbeit mit anderen Behörden Vertretung der SLM in Arbeits- und Prüfgruppen Bearbeiten von Anfragen Voraussetzungen 1. und 2. Juristisches Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Ergebnis (mindestens zweimal befriedigend, Summe der Examensergebnisse mind. 14 Punkte) gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht, idealerweise im Medienrecht gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise hohe Einsatzbereitschaft sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit Wünschen auf Teilzeitarbeit kommt die SLM im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten entgegen. Diese werden beim Eingang entsprechender Bewerbungen geprüft. In der Bewerbung sollte das gewünschte Teilzeitmodell angegeben werden. Vollständige Bewerbungen sind bis spätestens 04.06.2025 ausschließlich in digitaler Form (ein zusammenhängendes PDF-Dokument) zu richten an (bewerbung@slm-online.de).