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    Job DescriptionÖffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber

    Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle als


    Bewerben Sie sich schnell, um Ihre Chancen auf ein Vorstellungsgespräch zu erhöhen Lesen Sie die vollständige Stellenbeschreibung unten.
    Sachbearbeitung (m/w/d) im Dezernat 34
    "Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen"

    auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

    Über uns

    Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

    Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit."

    Ihre AufgabenSachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen zur Herstellung der AusreisepflichtErstellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden zur Förderung der AufenthaltsbeendigungBeantragung von Freiheitsentziehungen und Begleitung der Verfahren bis zur Rückführungverantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den kommunalen ZuwanderungsbehördenVorträge und Fortbildungen für Kooperationspartner durchführenDas bringen Sie mit

    Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

    Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Administration) oderabgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Public Administration, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften oderAbschluss Qualifizierungslehrgang II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang IIFachkenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und VerwaltungsrechtKenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen PraxisBereitschaft zur Teilnahme an der RufbereitschaftZertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

    Zudem wären wünschenswert:

    schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und TeamfähigkeitVerhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeitausgeprägte interkulturelle SensibilitätInteresse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung)Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind vorteilhaftWir bieten Ihnen

    Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

    Darüber hinaus bieten wir:

    abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatzflexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringenUnterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildungergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Wochevielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)reduzierter Monatsbeitrag für FirmenfitnessArbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines AbosWir freuen uns auf Sie!

    Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

    Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

    Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

    Jetzt bewerben!

    Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

    17. April 2026

    an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an , Stichwort LZF 343, Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.

    Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

    Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.

    Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. xjliken

    Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Nadine Schier ( oder Tel.:

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  • Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-... mehr ansehen
    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber

    Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 "Erstaufnahme, Verteilung" am Standort Neumünster vier Stellen für das Dezernat 20 "Erstverteilung der Asylbegehrenden" als

    Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für
    Alle zusätzlichen Informationen, die Sie für diese Stelle benötigen, finden Sie im Text unten. Lesen Sie den Text aufmerksam durch und bewerben Sie sich dann.
    Vulnerabilitätsscreenings von Asylbegehrenden im Rahmen der Umsetzung des
    Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

    auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.

    Über uns

    Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

    Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit."

    Ihre Aufgabeneigenständige Durchführung des standardisierten Vulnerabilitätsscreenings im Erstkontakt mit AsylbegehrendenErkennen und fachliches Einordnen besonderer Schutzbedarfe ohne diagnostische Bewertung sowie die Einleitung und Nachverfolgung erforderlicher FolgemaßnahmenMitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung, Koordination der Screeningprozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgabenvertrauensvolle Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schutzbeauftragten, medizinischen und psychologischen Fachstellen und weiteren Beteiligtenfachliche Zuarbeit für Auswertungen, Berichte und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der GEAS-ReformMitwirkung an der Qualitätssicherung der ScreeningverfahrenBeteiligung an Schulungs-, Sensibilisierungs- und Informationsformaten sowie Einbringung aktueller fachlicher Entwicklungen in die behördliche PraxisDas bringen Sie mit

    Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

    Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oderabgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Sozialwesen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik), Sozialwissenschaften (mit pädagogischem Schwerpunkt), Erziehungswissenschaften, Sozialpsychologie, Public Administration, Verwaltungswissenschaften, oderAbschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang IIErfahrungen sowie Fachkenntnisse im Umgang mit vulnerablen Personengruppen im Asyl- und AufenthaltskontextKenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben (z.B. GEAS-Reform, Schutzkonzepte, Asylgesetz, Gewaltschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO)Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

    Zudem wünschenswert:

    ausgeprägte kultursensible Kompetenz und Sensibilität für die Bedarfe besonders schutzbedürftiger PersonenBerufserfahrung mit vergleichbarem Aufgabenspektrum, z. B. in Bereichen Personen mit Asylbegehren, Koordination und Auswertung von Screeningverfahrensehr gute kommunikative Fähigkeiten, analytisches und konzeptionelles Denken zur Ableitung von HandlungsempfehlungenKenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaftWir bieten Ihnen

    Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 10 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

    Darüber hinaus bieten wir:

    abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatzflexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringenUnterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildungergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Wochevielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)reduzierter Monatsbeitrag für FirmenfitnessArbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines AbosWir freuen uns auf Sie!

    Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

    Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

    Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

    Jetzt bewerben!

    Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

    7. April 2026

    an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an , Stichwort "LZF 20x", Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.

    Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

    Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.

    Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
    Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen zur Auswertung und Bearbeitung an einen externen Dienstleister weitergeleitet werden. xjliken

    Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Delf Stummeyer ( oder Tel.:

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    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber

    Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung, Statistik und Berichtswesen am Standort Neumünster eine Stelle als

    Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d)
    Sind Sie der/die richtige Kandidat/in für diese Gelegenheit Lesen Sie unbedingt die vollständige Beschreibung unten.
    für Koordination, Monitoring und Steuerung im Rahmen der Umsetzung
    des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

    auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

    Über uns

    Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

    Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit."

    Ihre Aufgabenkontinuierliches Monitoring des Umsetzungsstands der GEAS-relevanten Vorgaben im LaZuFErfassung, Bündelung und Bewertung von Informationen aus den Fachdezernaten zu Stand, Risiken und Abweichungen der Implementierung sowie Identifikation von Handlungsbedarfen und Ableitung von Steuerungsbedarfen für die BehördenleitungAnalyse europäischer und nationaler Vorgaben, ministerieller Erlasse und fachlicher Hinweise im Kontext GEASTransformation externer Anforderungen und Vorgaben in umsetzbare interne Abläufe, Zuständigkeitsregelungen und ProzessbeschreibungenKoordination der behördenweiten Umsetzung unter Einbindung der betroffenen Fachabteilungen und -dezernate, insbesondere im Bereich Screening, Schutz, Verfahren und Organisation und Sicherstellung einer einheitlichen und konsistenten Anwendung der VorgabenSchnittstellenmanagement für behördeninterne Abstimmungen, durch zentrale Koordinierung und Abstimmung zwischen Fachabteilungen und -dezernaten sowie dem zuständigen MinisteriumVorbereitung von Entscheidungs-, Informations- und Berichtsunterlagen für die Behördenleitung sowie für das MinisteriumDas bringen Sie mit

    Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

    Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oderabgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften, öffentliche Verwaltung, Public Administration oderAbschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang IIKenntnisse der Qualitäts-, Risiko- und Prozessmanagementinstrumente (Monitoring-, Bewertungs- und Steuerungsübersichten, Ampel- oder Priorisierungssysteme)Kenntnisse der (aktuellen) Diskussion der Flüchtlingsaufnahme auf Landes- und Bundesebeneguter zielgruppenorientierter sprachlicher Ausdruck, fundierte Urteilsfähigkeit, analytisches und konzeptionelles Denken zur Ableitung von Handlungsempfehlungenausgeprägte Kommunikations- und KoordinationskompetenzLoyalität, absolute Diskretion und ZuverlässigkeitKenntnisse rechtlicher Rahmenbedingungen und Vorgaben (z. B. GEAS-Rechtsakte der Europäischen Union, Asylgesetz, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Aufenthaltsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, etc.)Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

    Zudem wünschenswert:

    hohes Maß an Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und BelastbarkeitErfahrung in der professionellen Kommunikation mit Behörden und InstitutionenErfahrung in der Arbeit mit Content-Management-Systemen, in Projekt- und TeamarbeitKenntnisse der englischen SpracheWir bieten Ihnen

    Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

    Darüber hinaus bieten wir:

    abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatzflexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringenUnterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildungergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Wochevielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)reduzierter Monatsbeitrag für FirmenfitnessArbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines AbosWir freuen uns auf Sie!

    Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

    Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

    Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

    Jetzt bewerben!

    Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlussurkunde/-zeugnis und Notenübersicht), aktuelle Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

    7. April 2026

    an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an , Stichwort LZF PSx, Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.

    Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

    Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.

    Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. xjliken

    Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: 04321/974-181) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Wolfgang Kossert ( oder Tel.: 04321/974-115).

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  • Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-... mehr ansehen
    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber

    Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle als

    Sachbearbeitung (m/w/d) im Dezernat 34
    Lesen Sie alle Informationen zu dieser Stelle sorgfältig durch und verwenden Sie dann die Schaltfläche "Bewerbung", um Ihren Lebenslauf und Ihre Bewerbung abzuschicken.
    "Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen"

    auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.

    Über uns

    Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.

    Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit."

    Ihre AufgabenSachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen zur Herstellung der AusreisepflichtErstellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden zur Förderung der AufenthaltsbeendigungBeantragung von Freiheitsentziehungen und Begleitung der Verfahren bis zur Rückführungverantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den kommunalen ZuwanderungsbehördenVorträge und Fortbildungen für Kooperationspartner durchführenDas bringen Sie mit

    Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

    Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Administration) oderabgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Public Administration, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften oderAbschluss Qualifizierungslehrgang II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang IIFachkenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und VerwaltungsrechtKenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen PraxisBereitschaft zur Teilnahme an der RufbereitschaftZertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)

    Zudem wären wünschenswert:

    schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und TeamfähigkeitVerhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeitausgeprägte interkulturelle SensibilitätInteresse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung)Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind vorteilhaftWir bieten Ihnen

    Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.

    Darüber hinaus bieten wir:

    abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatzflexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringenUnterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildungergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Wochevielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)reduzierter Monatsbeitrag für FirmenfitnessArbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines AbosWir freuen uns auf Sie!

    Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

    Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

    Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

    Jetzt bewerben!

    Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

    17. April 2026

    an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an , Stichwort LZF 343, Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.

    Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

    Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.

    Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. xjliken

    Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Nadine Schier ( oder Tel.:

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    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung, Statistik und Berichtswesen am Standort Neumünster eine Stelle als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m/w/d) Sind Sie der/die richtige Kandidat/in für diese Gelegenheit Lesen Sie unbedingt die vollständige Beschreibung unten. für Koordination, Monitoring und Steuerung im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit." Ihre Aufgaben kontinuierliches Monitoring des Umsetzungsstands der GEAS-relevanten Vorgaben im LaZuF Erfassung, Bündelung und Bewertung von Informationen aus den Fachdezernaten zu Stand, Risiken und Abweichungen der Implementierung sowie Identifikation von Handlungsbedarfen und Ableitung von Steuerungsbedarfen für die Behördenleitung Analyse europäischer und nationaler Vorgaben, ministerieller Erlasse und fachlicher Hinweise im Kontext GEAS Transformation externer Anforderungen und Vorgaben in umsetzbare interne Abläufe, Zuständigkeitsregelungen und Prozessbeschreibungen Koordination der behördenweiten Umsetzung unter Einbindung der betroffenen Fachabteilungen und -dezernate, insbesondere im Bereich Screening, Schutz, Verfahren und Organisation und Sicherstellung einer einheitlichen und konsistenten Anwendung der Vorgaben Schnittstellenmanagement für behördeninterne Abstimmungen, durch zentrale Koordinierung und Abstimmung zwischen Fachabteilungen und -dezernaten sowie dem zuständigen Ministerium Vorbereitung von Entscheidungs-, Informations- und Berichtsunterlagen für die Behördenleitung sowie für das Ministerium Das bringen Sie mit Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften, öffentliche Verwaltung, Public Administration oder Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II Kenntnisse der Qualitäts-, Risiko- und Prozessmanagementinstrumente (Monitoring-, Bewertungs- und Steuerungsübersichten, Ampel- oder Priorisierungssysteme) Kenntnisse der (aktuellen) Diskussion der Flüchtlingsaufnahme auf Landes- und Bundesebene guter zielgruppenorientierter sprachlicher Ausdruck, fundierte Urteilsfähigkeit, analytisches und konzeptionelles Denken zur Ableitung von Handlungsempfehlungen ausgeprägte Kommunikations- und Koordinationskompetenz Loyalität, absolute Diskretion und Zuverlässigkeit Kenntnisse rechtlicher Rahmenbedingungen und Vorgaben (z. B. GEAS-Rechtsakte der Europäischen Union, Asylgesetz, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Aufenthaltsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, etc.) Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist) Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen) ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen) Zudem wünschenswert: hohes Maß an Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit Erfahrung in der professionellen Kommunikation mit Behörden und Institutionen Erfahrung in der Arbeit mit Content-Management-Systemen, in Projekt- und Teamarbeit Kenntnisse der englischen Sprache Wir bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. Darüber hinaus bieten wir: abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL) 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt) reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos Wir freuen uns auf Sie! Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlussurkunde/-zeugnis und Notenübersicht), aktuelle Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 7. April 2026 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an, Stichwort LZF PSx, Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. xtqdlap Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: 04321/974-181) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Wolfgang Kossert ( oder Tel.: 04321/974-115). weniger ansehen
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    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle als Sachbearbeitung (m/w/d) im Dezernat 34 Lesen Sie alle Informationen zu dieser Stelle sorgfältig durch und verwenden Sie dann die Schaltfläche "Bewerbung", um Ihren Lebenslauf und Ihre Bewerbung abzuschicken. "Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen" auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit." Ihre Aufgaben Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen zur Herstellung der Ausreisepflicht Erstellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden zur Förderung der Aufenthaltsbeendigung Beantragung von Freiheitsentziehungen und Begleitung der Verfahren bis zur Rückführung verantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden Vorträge und Fortbildungen für Kooperationspartner durchführen Das bringen Sie mit Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Administration) oder abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Public Administration, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften oder Abschluss Qualifizierungslehrgang II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II Fachkenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und Verwaltungsrecht Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Praxis Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist) Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen) ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen) Zudem wären wünschenswert: schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit ausgeprägte interkulturelle Sensibilität Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung) Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind vorteilhaft Wir bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. Darüber hinaus bieten wir: abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL) 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt) reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos Wir freuen uns auf Sie! Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 17. April 2026 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an, Stichwort LZF 343, Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. xtqdlap Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Nadine Schier ( oder Tel.: weniger ansehen
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    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 "Erstaufnahme, Verteilung" am Standort Neumünster vier Stellen für das Dezernat 20 "Erstverteilung der Asylbegehrenden" als Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für Alle zusätzlichen Informationen, die Sie für diese Stelle benötigen, finden Sie im Text unten. Lesen Sie den Text aufmerksam durch und bewerben Sie sich dann. Vulnerabilitätsscreenings von Asylbegehrenden im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen. Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit." Ihre Aufgaben eigenständige Durchführung des standardisierten Vulnerabilitätsscreenings im Erstkontakt mit Asylbegehrenden Erkennen und fachliches Einordnen besonderer Schutzbedarfe ohne diagnostische Bewertung sowie die Einleitung und Nachverfolgung erforderlicher Folgemaßnahmen Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung, Koordination der Screeningprozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schutzbeauftragten, medizinischen und psychologischen Fachstellen und weiteren Beteiligten fachliche Zuarbeit für Auswertungen, Berichte und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der GEAS-Reform Mitwirkung an der Qualitätssicherung der Screeningverfahren Beteiligung an Schulungs-, Sensibilisierungs- und Informationsformaten sowie Einbringung aktueller fachlicher Entwicklungen in die behördliche Praxis Das bringen Sie mit Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Sozialwesen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik), Sozialwissenschaften (mit pädagogischem Schwerpunkt), Erziehungswissenschaften, Sozialpsychologie, Public Administration, Verwaltungswissenschaften, oder Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II Erfahrungen sowie Fachkenntnisse im Umgang mit vulnerablen Personengruppen im Asyl- und Aufenthaltskontext Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben (z.B. GEAS-Reform, Schutzkonzepte, Asylgesetz, Gewaltschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist) Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen) ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen) Zudem wünschenswert: ausgeprägte kultursensible Kompetenz und Sensibilität für die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen Berufserfahrung mit vergleichbarem Aufgabenspektrum, z. B. in Bereichen Personen mit Asylbegehren, Koordination und Auswertung von Screeningverfahren sehr gute kommunikative Fähigkeiten, analytisches und konzeptionelles Denken zur Ableitung von Handlungsempfehlungen Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaft Wir bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 10 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. Darüber hinaus bieten wir: abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL) 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt) reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos Wir freuen uns auf Sie! Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 7. April 2026 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an, Stichwort "LZF 20x", Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen zur Auswertung und Bearbeitung an einen externen Dienstleister weitergeleitet werden. xtqdlap Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Delf Stummeyer ( oder Tel.: weniger ansehen
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    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle als Sachbearbeitung (m⁠/⁠w⁠/⁠d) im Dezernat 34 Lesen Sie alle Informationen zu dieser Stelle sorgfältig durch und verwenden Sie dann die Schaltfläche "Bewerbung", um Ihren Lebenslauf und Ihre Bewerbung abzuschicken. "Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen" auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit." Ihre Aufgaben Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen zur Herstellung der Ausreisepflicht Erstellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden zur Förderung der Aufenthaltsbeendigung Beantragung von Freiheitsentziehungen und Begleitung der Verfahren bis zur Rückführung verantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden Vorträge und Fortbildungen für Kooperationspartner durchführen Das bringen Sie mit Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Administration) oder abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Public Administration, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften oder Abschluss Qualifizierungslehrgang II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II Fachkenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und Verwaltungsrecht Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Praxis Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist) Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen) ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen) Zudem wären wünschenswert: schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit ausgeprägte interkulturelle Sensibilität Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung) Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind vorteilhaft Wir bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. Darüber hinaus bieten wir: abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL) 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt) reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos Wir freuen uns auf Sie! Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 17. April 2026 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an , Stichwort LZF 343, Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. xdlzspq Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Nadine Schier ( oder Tel.: weniger ansehen
  • Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF... mehr ansehen
    Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung, Statistik und Berichtswesen am Standort Neumünster eine Stelle als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter (m⁠/⁠w⁠/⁠d) für Koordination... Überwachung;Immunsystem;Politikwissenschaft;Kontraindikationen;Englisch;GDPR-Verordnung;Kommunikation;Screening;Content Management;Koordination;Masern;Verhandlungsführung;Deutsch;Implementierung;Koordination;Analyse;Prozessbeschreibung;Kommunikation;Konzeptentwicklung;Behörden;Europäische Union;Diskret;Asylsysteme;Konflikt Management;GDPR-Verordnung Original Stellenanzeige auf StepStone.de – Jetzt Jobagent bei StepStone einrichten und Traumjob finden! https://bit.ly/2KOagYD Mehr Informationen zu Arbeitgebern, Gehaltsdaten und Karrieretipps finden Sie auf StepStone.de weniger ansehen
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    Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 "Erstaufnahme, Verteilung" am Standort Neumünster vier Stellen für das Dezernat 20 "Erstverteilung der Asylbegehrenden" als Sozialpädagogische Fachkraft (m⁠/⁠w⁠/⁠d) für Alle zusätzlichen Informationen, die Sie für diese Stelle benötigen, finden Sie im Text unten. Lesen Sie den Text aufmerksam durch und bewerben Sie sich dann. Vulnerabilitätsscreenings von Asylbegehrenden im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen. Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit." Ihre Aufgaben eigenständige Durchführung des standardisierten Vulnerabilitätsscreenings im Erstkontakt mit Asylbegehrenden Erkennen und fachliches Einordnen besonderer Schutzbedarfe ohne diagnostische Bewertung sowie die Einleitung und Nachverfolgung erforderlicher Folgemaßnahmen Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung, Koordination der Screeningprozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schutzbeauftragten, medizinischen und psychologischen Fachstellen und weiteren Beteiligten fachliche Zuarbeit für Auswertungen, Berichte und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der GEAS-Reform Mitwirkung an der Qualitätssicherung der Screeningverfahren Beteiligung an Schulungs-, Sensibilisierungs- und Informationsformaten sowie Einbringung aktueller fachlicher Entwicklungen in die behördliche Praxis Das bringen Sie mit Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Sozialwesen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik), Sozialwissenschaften (mit pädagogischem Schwerpunkt), Erziehungswissenschaften, Sozialpsychologie, Public Administration, Verwaltungswissenschaften, oder Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II Erfahrungen sowie Fachkenntnisse im Umgang mit vulnerablen Personengruppen im Asyl- und Aufenthaltskontext Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben (z.B. GEAS-Reform, Schutzkonzepte, Asylgesetz, Gewaltschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO) Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist) Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen) ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen) Zudem wünschenswert: ausgeprägte kultursensible Kompetenz und Sensibilität für die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen Berufserfahrung mit vergleichbarem Aufgabenspektrum, z. B. in Bereichen Personen mit Asylbegehren, Koordination und Auswertung von Screeningverfahren sehr gute kommunikative Fähigkeiten, analytisches und konzeptionelles Denken zur Ableitung von Handlungsempfehlungen Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaft Wir bieten Ihnen Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 10 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. Darüber hinaus bieten wir: abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL) 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt) reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos Wir freuen uns auf Sie! Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Jetzt bewerben! Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbankder KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 7. April 2026 an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an , Stichwort "LZF 20x", Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen. Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen zur Auswertung und Bearbeitung an einen externen Dienstleister weitergeleitet werden. xdlzspq Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen ( oder Tel.: zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Delf Stummeyer ( oder Tel.: weniger ansehen

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